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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Wael Tec UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 194, 47053 Duisburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Handwerksleistungen, insbesondere:

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht eine unterschiedliche Regelung getroffen wird.

§ 2 Vertragsschluss und Angebot

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wird ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten (mehr als 15 %), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

(4) Angebote enthalten nur die ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung durch qualifizierte Nachunternehmer erbringen zu lassen.

(3) Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Zusatzvereinbarungen sind unwirksam, es sei denn, sie werden nachträglich schriftlich bestätigt.

(4) Bei Photovoltaikanlagen umfasst die Leistung in der Regel: Montage der Module, Installation des Wechselrichters, ggf. des Speichers, Verkabelung, Inbetriebnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber. Erdarbeiten, Gerüstbau und bauliche Veränderungen sind nur enthalten, wenn ausdrücklich im Angebot aufgeführt.

§ 4 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Lieferschwierigkeiten von Zulieferern oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Fristverlängerung.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über vorhersehbare Verzögerungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

(2) Bei Photovoltaikanlagen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die statische Eignung des Dachs für die geplante Anlage durch einen Fachmann bestätigen zu lassen, sofern der Auftragnehmer dies empfiehlt.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), soweit nicht anders angegeben.

(2) Materialpreise können bis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Schwankungen unterliegen. Wesentliche Preisänderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

(3) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt:

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) berechnet.

(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen.

(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der Frist ab und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Bei der Abnahme erstellte Mängelprotokolle werden von beiden Parteien unterzeichnet.

§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB).

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:

(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen.

(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Werkleistung erbringen.

(5) Für eingebaute Materialien und Produkte (z. B. Solarmodule, Wechselrichter, Speicher) gelten die Herstellergarantien zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Übernahme einer Garantie.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen.

§ 11 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

(2) Bereits bestelltes oder angefertigtes Material, das nicht anderweitig verwendbar ist, wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(3) Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt.

§ 12 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Duisburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns bitte unter:

Wael Tec UG (haftungsbeschränkt)
Heerstraße 194, 47053 Duisburg
Telefon: 0157 53114666
E-Mail: info@waelbau.de